Der gesetzliche Zinssatz

Mit Dekret vom 13. Dezember 2021 hat das Ministerium für Wirtschaft und Finanzen den gesetzlichen Zinssatz geändert; dieser wird entsprechend ab dem 1. Januar 2022 auf 1,25% pro Jahr festgelegt. Diese Zinssatzerhöhung steht im Gegensatz zum Trend der letzten Jahre, da der gesetzliche Zinssatz letzthin kontinuierlich gesenkt wurde (für das Jahr 2021 wurde der Zinssatz sogar auf 0,01 % pro Jahr festgesetzt). Durch die Veränderung des gesetzlichen Zinssatzes müssen folglich auch die Koeffizienten für die Berechnung des Fruchtgenussrechtes, des Wohnrechtes und der Renditen angepasst werden.

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