BAUGRUND - BESTANDSGEBÄUDE IM ZENTRUM VON PARTSCHINS VERBAUBARES VOLUMEN: 2.379m³
ImmoNr | IG Nr. -2022-81 |
Nutzungsart | Wohnen |
Vermarktungsart | Kauf |
Objektart | Grundstück |
Objekttyp | Baugrund |
PLZ | 39011 |
Ort | Lana - Völlan / Lana - Foiana |
Land | Italien |
Regionaler Zusatz | Burggrafenamt |
Grundstücksgröße | 205 m² |
verbaubares Volumen | ca. 2.379m³ |
ImmoNr | IG Nr. -2022-81 |
Nutzungsart | Wohnen |
Vermarktungsart | Kauf |
Objektart | Grundstück |
Objekttyp | Baugrund |
PLZ | 39011 |
Ort | Lana - Völlan / Lana - Foiana |
Land | Italien |
Regionaler Zusatz | Burggrafenamt |
Grundstücksgröße | 205 m² |
verbaubares Volumen | ca. 2.379m³ |
Objektbeschreibung
VERKAUFSLIEGENSCHAFTEN:-- Bestehendes Bestandsgebäude mit mehreren Wohneinheiten im historischen Ortskern von Partschins
MAXIMAL VERBAUBARES VOLUMEN
Fläche: ca. 2.379m³
Durchführungsbestimmungen Gemeinde Partschins:
Art. 8 Wohnbauzone B4 – Auffüllzone
Diese Wohnbauzone umfasst die im Sinne des Artikels 36, Absatz 4 des Landesgesetzes vom 11. August 1997 Nr. 13 in geltender Fassung, gänzlich oder teilweise bebauten Flächen, welche weder eine besondere geschichtliche oder künstlerische Bedeutung noch einen besonderen Wert als Ensemble haben.
Die höchstzulässige Baumassendichte wird wie folgt festgelegt:
B4 2,00 m³/m²
Es gelten weiters folgende allgemeinen Bauvorschriften:
1. höchstzulässige überbaute Fläche: 30 %
2. höchstzulässige Gebäudehöhe: 9,50 m
3. Mindestgrenzabstand: 5 m
4. Mindestgebäudeabstand: 10 m
5. höchstzulässige Versiegelung des Bodens: 70%
6. Wenigstens 50% der gemäß diesen Durchführungsbestimmungen erforderlichen Autoabstellplätze müssen im Gebäude oder unterirdisch verwirklicht werden.
Für die im Flächenwidmungsplan eigens abgegrenzte Zone ist ein Durchführungsplan zu erstellen
In Ausführung der Beschlüsse des Gemeinderates Lana Nr. 27 vom 22.07.2009 und Nr. 33 vom 10.09.2009 und von der Landesregierung Nr. 2626 vom 26.10.2009, ist in dieser Zone die Neu-eröffnung, sowie die Übersiedlung und die Erweiterung von Großverteilungsbetrieben gemäß LG vom 7/2000 für die Ausübung des Einzelhandels nicht zugelassen; für die mittleren Handelsbetriebe sind die Einschränkungen wie im Gemeindeplan für mittlere Handelsbetriebe vorgesehen, zu berücksichtigen.
EIGENTÜMERSITUATION
Die Verkaufsliegenschaft befindet sich in Privateigentum einer physischen Person. Der Verkauf unterliegt der Registersteuer.
Energieausweis
Video zu dieser Immobilie
3D-Rundgang zu dieser Immobilie
Ausstattung
Lage
Die Verkaufsliegenschaft liegt im Dorfzentrum von Völlan.Meereshöhe: 700 m.s.l.m.
Einwohner: ca. 1200
Nähe zum Dorfzentrum Oberlana: ca. 6 km
Nähe zu Nachbargemeinden: Meran, Tscherms, Marling, Meran: ca. 10-20 Min.
Alle notwendigen Infrastrukturen, wie die Schule, der Kindergarten, Geschäfte, die Bushaltestelle usw. sind unmittelbar vorhanden.
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