BEGLAUBIGUNG VON PRIVATURKUNDEN BEIM ÖSTERREICHISCHEN NOTAR

Die Beglaubigung von Privaturkunden, d.h. von Kauf- Tausch- Teilungs- Dienstbarkeitsbestellungs- Pacht- und Darlehensverträgen beim österreichischen Notar und die anschließende Durchführung beim Grundbuch sowie dem Katasteramt in Südtirol, ist eine immer beliebtere Vorgangsweise bei der Abwicklung von Immobiliengeschäften, welche rechtlich vollständig anerkannt ist.

Zu berücksichtigen ist hierzu allerdings, dass ein Vertrag, welcher in Österreich beglaubigt wird, prinzipiell alle Klauseln enthalten muss, wie sie auch bei von italienischen Notaren erstellten Verträgen zu berücksichtigen sind. Auch die Unterschriftsbeglaubigung, für welche der österreichische Notar zuständig ist, muss in der vom Südtiroler Grundbuchsystem vorgesehenen Form geleistet werden.

Der Hauptgrund, weshalb sich viele Kunden für den Abschluss eines Vertrages in Österreich entscheiden, sind die relativ hohen Notarkosten in Italien, wenngleich hierzu zu erwähnen ist, dass die Rolle des Notars bei der Erstellung und Durchführung von Verträgen in Italien nicht zu vergleichen ist mit derjenigen, welche der Notar in Österreich bei der Beglaubigung der Unterschriften einnimmt. Unterschied zwischen dem Abschluss eines Vertrages beim österreichischen und dem italienischen Notar: Der wesentliche Unterschied bei dem Abschluss eines Vertrages in Italien bzw. demjenigen in Österreich ist der, dass der italienische Notar den entsprechenden Vertrag selbst erstellt und anschließend, nach erfolgter Unterzeichnung der Parteien, diesen bei der Agentur der Einnahmen registriert, sowie beim Grundbuch- und Katasteramt zur Durchführung vorlegt. Der Notar in Italien haftet rechtlich gesehen für die Richtigkeit des Vertragsinhaltes. Der österreichische Notar hingegen bestätigt lediglich die Echtheit der geleisteten Unterschriften. Er kennt den Inhalt des Vertrages in der Regel nicht und ist auch nachträglich, nach erfolgter Unterschrift der Parteien, zu keinen weiteren Schritten verpflichtet. Das bedeutet, dass die Registrierung des Vertrages in Italien sowie die anschließende Vorlegung desselben beim Grundbuch und dem Katasteramt selbst vorgenommen werden muss.

Alle Schritte, die für eine rechtmäßige Durchführung eines Vertrages in Südtirol notwendig sind, übernehmen wir mit äußerster Sorgfalt. Dazu gehören: die Erstellung der für das jeweilige Rechtsgeschäft idealerweise zu wählenden Art der Urkunde mit Besorgung der dafür notwendigen Dokumente, die Vorabdurchsicht und Besprechung des Vertrages in unserem Büro, die richtige Wahl der Besteuerung, die Organisation und Abwicklung des Notartermines in Innsbruck oder Landeck, inklusive der Begleitung der Kunden zum Notartermin selbst, sowie die anschließende Registrierung und Durchführung des Vertrages beim Grundbuch und Katasteramt. Der Kunde spart sich dabei einen beachtlichen Teil der Notarkosten und wird im Grunde von allen notwendigen Behördengängen für die Besorgung der für den Vertrag notwendigen Zusatzdokumente oder Daten entlastet.

Die Kosten des Notars in Österreich liegen für eine Beglaubigung durchschnittlich, je nach Höhe des Vertragswertes und der Anzahl der Vertragsparteien, zwischen 70 und 170 Euro.