ERBSCHAFTSABWICKLUNG

Im Moment des Ablebens einer Person wird offiziell dessen Erbschaft eröffnet. Sofern der Verstorbene Immobilien oder Realrechte an Immobilien oder ein Vermögen im Wert von mehr als 25.822,84 € hinterlässt, ist es gesetzlich vorgeschrieben, eine Erbschaftsmeldung mittels eines eigens dafür vorgesehenen Formulars bei der Agentur der Einnahmen innerhalb von 12 Monaten nach dessen Ableben durchzuführen. Die Erbschaftsmeldung dient in erster Linie der Besteuerung des hinterlassenen Vermögens.

Diese beinhaltet unter anderem die Daten des Erblassers, der Erben und es sind ebenso sämtliche hinterlassene Vermögenswerte (Immobilien und dingliche Rechte an unbeweglichen Sachen, Anteile, Wertpapiere, Beteiligungen die weder an der Börse quotiert noch auf dem beschränkten Markt ausgehandelt worden sind, sowie andere Güter) aufgelistet.

Nach erfolgter Durchführung der Erbschaftsmeldung muss bei Gericht der Erbschein beantragt werden, anhand welchem abschließend die Vermögenswerte zugeteilt werden. Alle einzelnen wahrzunehmenden Schritte im Zusammenhang mit den Hinterlassenschaften von Ablebenden führen wir diskret für Sie aus.