ERSTELLUNG VON VERTRÄGEN IM IMMOBILIENBEREICH

Bei der Erstellung von Verträgen für Immobiliengeschäfte ist es wichtig abzuwägen, welche Form insgesamt für den Kunden einerseits steuerrechtlich und andererseits zivilrechtlich die idealste Variante darstellt.

Zudem ist es wichtig, alle erforderlichen Klauseln und Details gemäß den Vereinbarungen der Parteien in einem Vertrag festzuhalten, damit nachträglich möglichst kein Anlass für unangenehme Diskussionen besteht. Sich an einem Tisch zu setzen und zu verstehen, was der jeweiligen Vertragspartei wichtig ist und dies auf Papier zu bringen, ist für den Abschluss eines guten und für beide Parteien zufriedenstellenden Vertrages ausschlaggebend.

Wir arbeiten private und öffentliche Urkunden aus und organisieren für unsere Kunden den Notartermin, damit ihnen möglichst alle bürokratischen Schritte erspart bleiben und sie beruhigt, nach vorheriger gemeinsamer Durchsicht der Urkunden, beim Notartermin erscheinen und die entsprechenden Unterschriften für den Abschluss des jeweiligen Rechtsgeschäftes leisten können.